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Inkrafttreten
§ 83. (1) DiesesPersonenbezogene Bezeichnungen, die in diesem Gesetz tritt am 4. Oktober 1982nur in Kraftder männlichen Form verwendet werden, gelten für Frauen in ihrer jeweiligen weiblichen Form.
(3) (Verfassungsbestimmung) Gleichzeitig treten die Bestimmungen der §§ 28 D und 80 A des Gesetzes vom 25. April 1924, betreffend die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages, LGBl. Nr. 27 i. d.g.F. außer Kraft.
Inkrafttreten
§ 83. (1) DiesesPersonenbezogene Bezeichnungen, die in diesem Gesetz tritt am 4. Oktober 1982nur in Kraftder männlichen Form verwendet werden, gelten für Frauen in ihrer jeweiligen weiblichen Form.
(3) (Verfassungsbestimmung) Gleichzeitig treten die Bestimmungen der §§ 28 D und 80 A des Gesetzes vom 25. April 1924, betreffend die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages, LGBl. Nr. 27 i. d.g.F. außer Kraft.