§ 85 Bgld. GL (weggefallen)

Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.02.2002 bis 31.12.9999
Inkrafttreten

§ 85 Bgld. GL (1weggefallen) Dieses Gesetz tritt am 4seit 07.02.2002 weggefallen. Oktober 1982 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 25. April 1924, betreffend die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages, LGBl. Nr. 27 i. d.g.F. außer Kraft.

(3) (Verfassungsbestimmung) Gleichzeitig treten die Bestimmungen der §§ 28 D und 80 A des Gesetzes vom 25. April 1924, betreffend die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages, LGBl. Nr. 27 i. d.g.F. außer Kraft.

Stand vor dem 06.02.2002

In Kraft vom 04.10.1982 bis 06.02.2002
Inkrafttreten

§ 85 Bgld. GL (1weggefallen) Dieses Gesetz tritt am 4seit 07.02.2002 weggefallen. Oktober 1982 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 25. April 1924, betreffend die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages, LGBl. Nr. 27 i. d.g.F. außer Kraft.

(3) (Verfassungsbestimmung) Gleichzeitig treten die Bestimmungen der §§ 28 D und 80 A des Gesetzes vom 25. April 1924, betreffend die Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages, LGBl. Nr. 27 i. d.g.F. außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten