Art. 40 T-LO

Landesordnung 1989, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.12.2012 bis 31.12.9999

(1) Landesgesetze treten, wennsoweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft, an dem das Stück des Landesgesetzblattes, in dem sie kundgemacht sind, herausgegeben und versandt wurde.

(2) Landesgesetze gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, für das gesamte Landesgebiet.

Stand vor dem 20.12.2012

In Kraft vom 01.03.1989 bis 20.12.2012

(1) Landesgesetze treten, wennsoweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft, an dem das Stück des Landesgesetzblattes, in dem sie kundgemacht sind, herausgegeben und versandt wurde.

(2) Landesgesetze gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, für das gesamte Landesgebiet.

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