§ 22 Bgld. DD (weggefallen)

Burgenländisches Datenschutzgesetz - Bgld. DSG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2018 bis 31.12.9999
(1) Sofern die Verwendung von Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, haben die Betroffenen das Recht, gegen die Verwendung ihrer Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus ihrer jeweiligen besonderen Situation ergeben, bei der Auftraggeberin oder beim Auftraggeber der Datenanwendung Widerspruch zu erheben§ 22 Bgld. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber hat bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Daten der oder des Betroffenen binnen acht Wochen aus der betreffenden Datenanwendung zu löschen und allfällige Übermittlungen zu unterlassenDD seit 25.05.2018 weggefallen.

(2) Gegen eine nicht gesetzlich angeordnete Aufnahme in eine öffentlich zugängliche Datei kann die oder der Betroffene jederzeit auch ohne Begründung des Begehrens Widerspruch erheben. Die Daten sind binnen acht Wochen zu löschen.

Stand vor dem 25.05.2018

In Kraft vom 25.05.2018 bis 25.05.2018
(1) Sofern die Verwendung von Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, haben die Betroffenen das Recht, gegen die Verwendung ihrer Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus ihrer jeweiligen besonderen Situation ergeben, bei der Auftraggeberin oder beim Auftraggeber der Datenanwendung Widerspruch zu erheben§ 22 Bgld. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber hat bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Daten der oder des Betroffenen binnen acht Wochen aus der betreffenden Datenanwendung zu löschen und allfällige Übermittlungen zu unterlassenDD seit 25.05.2018 weggefallen.

(2) Gegen eine nicht gesetzlich angeordnete Aufnahme in eine öffentlich zugängliche Datei kann die oder der Betroffene jederzeit auch ohne Begründung des Begehrens Widerspruch erheben. Die Daten sind binnen acht Wochen zu löschen.

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