Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG (Bgld. MVKG) Fundstelle

Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.03.2021 bis 31.12.9999
Gesetz vom 10. November 2004 über den Mutterschutz und über die Karenz für Väter (Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG)

StF: LGBl. Nr. 16/2005 (XVIII. Gp. RV 878 AB 892)

Änderung

LGBl. Nr. 9/2006 (XIX. Gp. RV 18 AB 27)

LGBl. Nr. 20/2007 (DFB)

LGBl. Nr. 62/2010 (XX. Gp. RV 12 AB 32)

LGBl. Nr. 61/2013 (XX. Gp. RV 834 AB 850)

LGBl. Nr. 65/2016 (XXI. Gp. RV 490 AB 546)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:LGBl. Nr. 10/2021 (XXII. Gp. IA 533 AB 548)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

2. Abschnitt
Evaluierung

§ 2

Ermittlung, Beurteilung und Verhütung von Gefahren, Pflichten des Dienstgebers

§ 3

Maßnahmen bei Gefährdung

3. Abschnitt
Beschäftigungsverbote

§ 4

Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

Sonderfreistellung COVID-19

§ 5

Verbotene Arbeiten

§ 6

Beschäftigungsverbot für stillende Mütter

§ 7

Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

§ 8

Verbot der Nachtarbeit

§ 9

Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

§ 10

Verbot der Leistung von Überstunden

§ 11

Ruhemöglichkeit

§ 12

Stillzeit

4. Abschnitt
Kündigungs- und Entlassungsschutz, Entgelt

§ 13

Kündigungsschutz

§ 14

Sonderbestimmungen für provisorische öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 15

Befristete Dienstverhältnisse

§ 16

Entlassungsschutz

§ 17

Parteistellung

§ 18

Weiterzahlung des Arbeitsentgelts

5. Abschnitt
Karenz für Dienstnehmerinnen

§ 19

Anspruch auf Karenz

§ 20

Teilung der Karenz zwischen Mutter und Vater

§ 21

Aufgeschobene Karenz

§ 22

Karenz der Adoptiv- oder Pflegemutter

§ 23

Karenz bei Verhinderung des Vaters

§ 24

Beschäftigung während der Karenz

§ 25

Sonstige gemeinsame Vorschriften zur Karenz

§ 26

Recht auf Information

6. Abschnitt
Teilzeitbeschäftigung und Änderung
der Lage der Arbeitszeit für Dienstnehmerinnen

§ 27

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

§ 28

Verfahren beim Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

§ 29

Karenz an Stelle von Teilzeitbeschäftigung

§ 30

Kündigungs- und Entlassungsschutz bei einer Teilzeitbeschäftigung

§ 31

Teilzeitbeschäftigung der Adoptiv- oder Pflegemutter

§ 32

Änderung der Lage der Arbeitszeit

§ 33

Spätere Geltendmachung der Karenz

§ 34

Teilzeitbeschäftigung für Dienstnehmerinnen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

7. Abschnitt
Karenz und Teilzeitbeschäftigung
für Dienstnehmer (Väter-Karenz)

§ 35

Anwendung der Bestimmungen für Dienstnehmerinnen

§ 36

Sonderbestimmungen

§ 37

Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Karenz

8. Abschnitt (entfallen)

§ 38

(entfallen)

9. Abschnitt
Gemeinden und Gemeindeverbände

§ 39

Zuständigkeit

§ 40

Eigener Wirkungsbereich

10. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 41

Übergangsbestimmungen

§ 42

Auflegen des Gesetzes

§ 43

Verweisung

§ 44

Richtlinienumsetzung

§ 45

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anmerkung

LGBl. Nr. 9/2006, LGBl. Nr. 20/2007 (DFB), LGBl. Nr. 61/2013

Stand vor dem 09.03.2021

In Kraft vom 01.01.2014 bis 09.03.2021
Gesetz vom 10. November 2004 über den Mutterschutz und über die Karenz für Väter (Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG)

StF: LGBl. Nr. 16/2005 (XVIII. Gp. RV 878 AB 892)

Änderung

LGBl. Nr. 9/2006 (XIX. Gp. RV 18 AB 27)

LGBl. Nr. 20/2007 (DFB)

LGBl. Nr. 62/2010 (XX. Gp. RV 12 AB 32)

LGBl. Nr. 61/2013 (XX. Gp. RV 834 AB 850)

LGBl. Nr. 65/2016 (XXI. Gp. RV 490 AB 546)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:LGBl. Nr. 10/2021 (XXII. Gp. IA 533 AB 548)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

2. Abschnitt
Evaluierung

§ 2

Ermittlung, Beurteilung und Verhütung von Gefahren, Pflichten des Dienstgebers

§ 3

Maßnahmen bei Gefährdung

3. Abschnitt
Beschäftigungsverbote

§ 4

Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

Sonderfreistellung COVID-19

§ 5

Verbotene Arbeiten

§ 6

Beschäftigungsverbot für stillende Mütter

§ 7

Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

§ 8

Verbot der Nachtarbeit

§ 9

Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

§ 10

Verbot der Leistung von Überstunden

§ 11

Ruhemöglichkeit

§ 12

Stillzeit

4. Abschnitt
Kündigungs- und Entlassungsschutz, Entgelt

§ 13

Kündigungsschutz

§ 14

Sonderbestimmungen für provisorische öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 15

Befristete Dienstverhältnisse

§ 16

Entlassungsschutz

§ 17

Parteistellung

§ 18

Weiterzahlung des Arbeitsentgelts

5. Abschnitt
Karenz für Dienstnehmerinnen

§ 19

Anspruch auf Karenz

§ 20

Teilung der Karenz zwischen Mutter und Vater

§ 21

Aufgeschobene Karenz

§ 22

Karenz der Adoptiv- oder Pflegemutter

§ 23

Karenz bei Verhinderung des Vaters

§ 24

Beschäftigung während der Karenz

§ 25

Sonstige gemeinsame Vorschriften zur Karenz

§ 26

Recht auf Information

6. Abschnitt
Teilzeitbeschäftigung und Änderung
der Lage der Arbeitszeit für Dienstnehmerinnen

§ 27

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

§ 28

Verfahren beim Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

§ 29

Karenz an Stelle von Teilzeitbeschäftigung

§ 30

Kündigungs- und Entlassungsschutz bei einer Teilzeitbeschäftigung

§ 31

Teilzeitbeschäftigung der Adoptiv- oder Pflegemutter

§ 32

Änderung der Lage der Arbeitszeit

§ 33

Spätere Geltendmachung der Karenz

§ 34

Teilzeitbeschäftigung für Dienstnehmerinnen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

7. Abschnitt
Karenz und Teilzeitbeschäftigung
für Dienstnehmer (Väter-Karenz)

§ 35

Anwendung der Bestimmungen für Dienstnehmerinnen

§ 36

Sonderbestimmungen

§ 37

Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Karenz

8. Abschnitt (entfallen)

§ 38

(entfallen)

9. Abschnitt
Gemeinden und Gemeindeverbände

§ 39

Zuständigkeit

§ 40

Eigener Wirkungsbereich

10. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 41

Übergangsbestimmungen

§ 42

Auflegen des Gesetzes

§ 43

Verweisung

§ 44

Richtlinienumsetzung

§ 45

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anmerkung

LGBl. Nr. 9/2006, LGBl. Nr. 20/2007 (DFB), LGBl. Nr. 61/2013

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