Oö. Echolotverordnung (Oö. EV) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Echolotverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 30. Juni 1997 betreffend das Verbot der Verwendung von Echoloten bei der Ausübung des FischfangesEcholotverordnung (Oö. EcholotverordnungEV)
StF: LGBl. Nr. 89/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 32 Abs Fundstelle seit 30.07.2020 weggefallen. 5 des Oö. Fischereigesetzes, LGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 87/1995, wird verordnet:

Stand vor dem 30.07.2020

In Kraft vom 01.09.1997 bis 30.07.2020
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 30. Juni 1997 betreffend das Verbot der Verwendung von Echoloten bei der Ausübung des FischfangesEcholotverordnung (Oö. EcholotverordnungEV)
StF: LGBl. Nr. 89/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 32 Abs Fundstelle seit 30.07.2020 weggefallen. 5 des Oö. Fischereigesetzes, LGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 87/1995, wird verordnet:

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