Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Führt der Amtsführende Präsident im Kollegium den Vorsitz, so hat an seine Stelle als stimmberechtigtes Mitglied ein für ihn bestelltes Ersatzmitglied zu treten.
(3) (Anm: entfallen mit LGBl. Nr. 38/2015)
(4) Der Amtsführende Präsident kann auf dieselbe Weise, in der er bestellt wurde, jederzeit von seiner Funktionen abberufen werden.
(2) Führt der Amtsführende Präsident im Kollegium den Vorsitz, so hat an seine Stelle als stimmberechtigtes Mitglied ein für ihn bestelltes Ersatzmitglied zu treten.
(3) (Anm: entfallen mit LGBl. Nr. 38/2015)
(4) Der Amtsführende Präsident kann auf dieselbe Weise, in der er bestellt wurde, jederzeit von seiner Funktionen abberufen werden.