§ 8 Bgld. SAG (weggefallen)

Burgenländisches Schulaufsichtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Bestellung der Mitglieder des Kollegiums des Landesschulrates hat auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages zu erfolgen§ 8 Bgld. Das Kollegium bleibt jedoch so lange im Amt, bis das neu zusammengesetzte Kollegium konstituiert istSAG seit 31.12.2018 weggefallen. Die Bestellung durch die Landesregierung hat innerhalb von 3 Monaten nach Einberufung des neuen Landtages zu erfolgen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
Die Bestellung der Mitglieder des Kollegiums des Landesschulrates hat auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages zu erfolgen§ 8 Bgld. Das Kollegium bleibt jedoch so lange im Amt, bis das neu zusammengesetzte Kollegium konstituiert istSAG seit 31.12.2018 weggefallen. Die Bestellung durch die Landesregierung hat innerhalb von 3 Monaten nach Einberufung des neuen Landtages zu erfolgen.

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