Oö. Fallenverordnung (Oö. FV) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Fallenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2024 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 9. November 1992 betreffend
nähere Bestimmungen über Fangarten und Fangmittel
Fallenverordnung (Oö. FallenverordnungFV)
StF: LGBl.Nr. 86/1992

Änderung

LGBl.Nr. 24/1995

LGBl.Nr. 16/1998

LGBl.Nr. 127/2002

LGBl.Nr. 79/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 59 Abs Fundstelle seit 13.08.2024 weggefallen. 3 des Oö. Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 32/1964, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 2/1990, wird verordnet:

Stand vor dem 13.08.2024

In Kraft vom 13.03.1998 bis 13.08.2024
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 9. November 1992 betreffend
nähere Bestimmungen über Fangarten und Fangmittel
Fallenverordnung (Oö. FallenverordnungFV)
StF: LGBl.Nr. 86/1992

Änderung

LGBl.Nr. 24/1995

LGBl.Nr. 16/1998

LGBl.Nr. 127/2002

LGBl.Nr. 79/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 59 Abs Fundstelle seit 13.08.2024 weggefallen. 3 des Oö. Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 32/1964, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 2/1990, wird verordnet:

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