§ 11a Bgld. SAG (weggefallen)

Burgenländisches Schulaufsichtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
§ 11 Abs. 2 § 11a gilt für Personen, die vor dem Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 38/2015 die Funktion des Vizepräsidenten ausgeübt haben, sinngemäßBgld. SAG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 28.07.2015 bis 31.12.2018
§ 11 Abs. 2 § 11a gilt für Personen, die vor dem Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 38/2015 die Funktion des Vizepräsidenten ausgeübt haben, sinngemäßBgld. SAG seit 31.12.2018 weggefallen.

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