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(2) Die Promulgationsklausel, §§ 6§ 12 , 7, 8, 9 AbsBgld. 1, §§ 10 und 11 AbsSAG seit 31.12.2018 weggefallen. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen die Abschnittsbezeichnungen I, III und IV samt Abschnittsüberschriften und der Abschnitt II.
(3) Die Überschrift des § 3, § 3 Abs. 1 und 4, § 11 Abs. 1, 2 und 3 sowie § 11a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 3 Abs. 3 tritt auf Grund des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.
(2) Die Promulgationsklausel, §§ 6§ 12 , 7, 8, 9 AbsBgld. 1, §§ 10 und 11 AbsSAG seit 31.12.2018 weggefallen. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen die Abschnittsbezeichnungen I, III und IV samt Abschnittsüberschriften und der Abschnitt II.
(3) Die Überschrift des § 3, § 3 Abs. 1 und 4, § 11 Abs. 1, 2 und 3 sowie § 11a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 3 Abs. 3 tritt auf Grund des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 mit dem der Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.