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Legende:
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Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 80 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014, des § 78 Eisenstädter Stadtrecht 2003, LGBl. Nr. 56/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014, des § 77 Ruster Stadtrecht 2003, LGBl. Nr. 57/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014, und des § 23 des Gesetzes über die Bildung und Organisation von Gemeindeverbänden - Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 80 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014, des § 78 Eisenstädter Stadtrecht 2003, LGBl. Nr. 56/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014, des § 77 Ruster Stadtrecht 2003, LGBl. Nr. 57/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014, und des § 23 des Gesetzes über die Bildung und Organisation von Gemeindeverbänden - Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet: