§ 7 GHO 2015 (weggefallen)

Burgenländische Gemeindehaushaltsordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Auszahlungsanordnungen dürfen nur erteilt werden, wenn im Voranschlag Ausgabemittel für den Zweck, der zu der Anordnung führt, vorgesehen sind§ 7 GHO 2015 seit 31.12.2019 weggefallen. Außerplanmäßige Ausgaben dürfen nur getätigt werden, wenn für die Bedeckung dieser Ausgaben durch Beschluss eines Nachtragsvoranschlags vorgesorgt wurde. Im Übrigen müssen die Auszahlungs- und Annahmeanordnungen rechtzeitig, spätestens jedoch bei Fälligkeit der Zahlung, erteilt werden.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
Auszahlungsanordnungen dürfen nur erteilt werden, wenn im Voranschlag Ausgabemittel für den Zweck, der zu der Anordnung führt, vorgesehen sind§ 7 GHO 2015 seit 31.12.2019 weggefallen. Außerplanmäßige Ausgaben dürfen nur getätigt werden, wenn für die Bedeckung dieser Ausgaben durch Beschluss eines Nachtragsvoranschlags vorgesorgt wurde. Im Übrigen müssen die Auszahlungs- und Annahmeanordnungen rechtzeitig, spätestens jedoch bei Fälligkeit der Zahlung, erteilt werden.

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