§ 9 GHO 2015 (weggefallen)

Burgenländische Gemeindehaushaltsordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Bei Anschaffungen und Vorhaben sind grundsätzlich Anbote von mehreren Firmen einzuholen, sofern nicht ohnehin das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen - BVergG 2006, BGBl. I Nr. 17/2006, in der Fassung des Gesetzes BGBl. II Nr. 513/2013, anwendbar ist§ 9 GHO 2015 seit 31.12.2019 weggefallen. Die Vergabe hat dann auf Grund der rechtzeitig eingegangenen Anbote durch den Gemeinderat zu erfolgen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
Bei Anschaffungen und Vorhaben sind grundsätzlich Anbote von mehreren Firmen einzuholen, sofern nicht ohnehin das Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen - BVergG 2006, BGBl. I Nr. 17/2006, in der Fassung des Gesetzes BGBl. II Nr. 513/2013, anwendbar ist§ 9 GHO 2015 seit 31.12.2019 weggefallen. Die Vergabe hat dann auf Grund der rechtzeitig eingegangenen Anbote durch den Gemeinderat zu erfolgen.

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