§ 33 GHO 2015 (weggefallen)

Burgenländische Gemeindehaushaltsordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Gemeindeverbände sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Verbandsobfrau oder der Verbandsobmann der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister entspricht§ 33 GHO 2015 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Gemeindeverbände sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Verbandsobfrau oder der Verbandsobmann der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister entspricht§ 33 GHO 2015 seit 31.12.2019 weggefallen.

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