§ 34 GHO 2015 (weggefallen)

Burgenländische Gemeindehaushaltsordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner§ 34 GHO 2015 in Kraftseit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, womit eine Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung für die Gemeinden mit Ausnahme der Freistädte Eisenstadt und Rust erlassen wurde (Burgenländische Gemeindehaushaltsordnung - GHO), LGBl. Nr. 32/1966, außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner§ 34 GHO 2015 in Kraftseit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, womit eine Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung für die Gemeinden mit Ausnahme der Freistädte Eisenstadt und Rust erlassen wurde (Burgenländische Gemeindehaushaltsordnung - GHO), LGBl. Nr. 32/1966, außer Kraft.

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