§ 11 Bgld. VerlautG 2015

Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
Alle im Landesgesetzblatt und im Landesamtsblatt enthaltenen Verlautbarungen erstrecken sich, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, auf das gesamte Landesgebiet.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2022
Alle im Landesgesetzblatt und im Landesamtsblatt enthaltenen Verlautbarungen erstrecken sich, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, auf das gesamte Landesgebiet.

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