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(2) Sofern dieses Gesetz auf „die Unternehmer einer Gemeinde“ oder die „Unternehmer eines Tourismusverbands“ abstellt, ist darunter die Gesamtheit der Unternehmer einer Gemeinde bzw§ 2 Bgld. die Gesamtheit der Unternehmer eines Tourismusverbands zu verstehenTG 2014 seit 19.02.2021 weggefallen.
(2) Sofern dieses Gesetz auf „die Unternehmer einer Gemeinde“ oder die „Unternehmer eines Tourismusverbands“ abstellt, ist darunter die Gesamtheit der Unternehmer einer Gemeinde bzw§ 2 Bgld. die Gesamtheit der Unternehmer eines Tourismusverbands zu verstehenTG 2014 seit 19.02.2021 weggefallen.