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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Vorstand, der Obmann, der Obmannstellvertreter und die zwei Rechnungsprüfer werden auf die Dauer bis zum Wahltag der allgemeinen Wahlen des Gemeinderats gewählt§ 18 Bgld. Sie bleiben jedenfalls bis zur Annahme der Funktion des jeweiligen neugewählten Organs im AmtTG 2014 seit 19.02.2021 weggefallen.
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(2) Der Vorstand, der Obmann, der Obmannstellvertreter und die zwei Rechnungsprüfer werden auf die Dauer bis zum Wahltag der allgemeinen Wahlen des Gemeinderats gewählt§ 18 Bgld. Sie bleiben jedenfalls bis zur Annahme der Funktion des jeweiligen neugewählten Organs im AmtTG 2014 seit 19.02.2021 weggefallen.