§ 30 Bgld. TG 2014 (weggefallen)

Burgenländisches Tourismusgesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.02.2021 bis 31.12.9999
In allen Gemeinden wird für Zwecke der Finanzierung von Tourismusaufgaben nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von der Landesregierung eine Abgabe in Form eines Beitrags (Tourismusförderungsbeitrag) eingehoben§ 30 Bgld. Beitragspflichtig sind die Unternehmer (§ 2 Abs. 1), die eine Betriebsstätte im Sinne der §§ 27, 29 und 30 Bundesabgabenordnung oder im Sinne dieses Gesetzes im Burgenland unterhalten und freiwillige Mitglieder des Tourismusverbands (§ 17 Abs. 2)TG 2014 seit 19.02.2021 weggefallen. Bei einer Erwerbstätigkeit ohne festen Standort oder feste Betriebsstätte ist der Wohnsitz des Inhabers der Berechtigung, bei Vermietung und Verpachtung der Ort des in Bestand gegebenen Objekts im Burgenland maßgebend. Bei Mobilfunknetzbetreibern gelten die Empfangseinrichtungen der Mobilfunknutzer als Betriebsstätten, und zwar an jenem im Burgenland gelegenen Ort, an dem diesen die Abrechnung zugestellt wird (Rechnungsadresse).

Stand vor dem 19.02.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 19.02.2021
In allen Gemeinden wird für Zwecke der Finanzierung von Tourismusaufgaben nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von der Landesregierung eine Abgabe in Form eines Beitrags (Tourismusförderungsbeitrag) eingehoben§ 30 Bgld. Beitragspflichtig sind die Unternehmer (§ 2 Abs. 1), die eine Betriebsstätte im Sinne der §§ 27, 29 und 30 Bundesabgabenordnung oder im Sinne dieses Gesetzes im Burgenland unterhalten und freiwillige Mitglieder des Tourismusverbands (§ 17 Abs. 2)TG 2014 seit 19.02.2021 weggefallen. Bei einer Erwerbstätigkeit ohne festen Standort oder feste Betriebsstätte ist der Wohnsitz des Inhabers der Berechtigung, bei Vermietung und Verpachtung der Ort des in Bestand gegebenen Objekts im Burgenland maßgebend. Bei Mobilfunknetzbetreibern gelten die Empfangseinrichtungen der Mobilfunknutzer als Betriebsstätten, und zwar an jenem im Burgenland gelegenen Ort, an dem diesen die Abrechnung zugestellt wird (Rechnungsadresse).

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