Art. 79 T-LO

Landesordnung 1989, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

(1) Dieses Landesverfassungsgesetz tritt mit 1. März 1989 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

a)

die Tiroler Landesordnung 1953, LGBl. Nr. 24, in der Fassung der Landesverfassungsgesetze LGBl. Nr. 34/1964, 29/1965, 5/1975, 89/1976, 48/1980 und 9/1985;

b)

das Landes-Wiederverlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 33/1982;

c)

der 1. Abschnitt (§§ 1 bis 8) des Gesetzes über das Landes-Kontrollamt, LGBl. Nr. 4/1983.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.03.1989 bis 31.12.2013

(1) Dieses Landesverfassungsgesetz tritt mit 1. März 1989 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

a)

die Tiroler Landesordnung 1953, LGBl. Nr. 24, in der Fassung der Landesverfassungsgesetze LGBl. Nr. 34/1964, 29/1965, 5/1975, 89/1976, 48/1980 und 9/1985;

b)

das Landes-Wiederverlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 33/1982;

c)

der 1. Abschnitt (§§ 1 bis 8) des Gesetzes über das Landes-Kontrollamt, LGBl. Nr. 4/1983.

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