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(2) § 14d Abs. 5 und 6, §§14e, 17 Abs. 6 und 11, § 27 Abs. 3 und 4 sowie § 30 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 17 Abs. 7 und 8.
(3) § 4 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Der Titel, § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 1, §§ 6, 12 Abs. 2, § 13 Abs. 5, § 14 Abs. 3, § 14d Abs. 2 und 4, § 18 Abs. 2 bis 2b und 4, § 28 Abs. 2, § 28a und die Überschrift zu § 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 14d Abs. 5 und 6, §§14e, 17 Abs. 6 und 11, § 27 Abs. 3 und 4 sowie § 30 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 17 Abs. 7 und 8.
(3) § 4 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Der Titel, § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 1, §§ 6, 12 Abs. 2, § 13 Abs. 5, § 14 Abs. 3, § 14d Abs. 2 und 4, § 18 Abs. 2 bis 2b und 4, § 28 Abs. 2, § 28a und die Überschrift zu § 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.