§ 15 Bgld. EU-BA-G (weggefallen)

Burgenländisches EU-Berufsanerkennungsrahmen-Gesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.03.2024 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt am 18§ 15 Bgld. Jänner 2016 in KraftEU-BA-G seit 27.03.2024 weggefallen.

(2) Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 7, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Z 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 13 Abs. 2 Z 4.

(3) §§ 1 und 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Der Titel, das Inhaltsverzeichnis, §§ 1, 8 Abs. 1 und 2, die Abschnittsbezeichnung und die Überschrift des IIIa. Abschnittes, §§ 11a, 11b Abs. 1 und 2 Z 1, 3 und 4, § 11c Abs. 1 bis 4 und Abs. 5 Z 1, 3 und 4, §§ 11d und 11e, § 11f Abs. 1 und 3, §§ 11g und § 13 Abs. 2, § 14 Z 12 und 13 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(5) (Verfassungsbestimmung) § 11b Abs. 2 Z 2, § 11c Abs. 5 Z 2 und § 11f Abs. 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 27.03.2024

In Kraft vom 27.04.2021 bis 27.03.2024
(1) Dieses Gesetz tritt am 18§ 15 Bgld. Jänner 2016 in KraftEU-BA-G seit 27.03.2024 weggefallen.

(2) Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 7, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Z 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 13 Abs. 2 Z 4.

(3) §§ 1 und 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) Der Titel, das Inhaltsverzeichnis, §§ 1, 8 Abs. 1 und 2, die Abschnittsbezeichnung und die Überschrift des IIIa. Abschnittes, §§ 11a, 11b Abs. 1 und 2 Z 1, 3 und 4, § 11c Abs. 1 bis 4 und Abs. 5 Z 1, 3 und 4, §§ 11d und 11e, § 11f Abs. 1 und 3, §§ 11g und § 13 Abs. 2, § 14 Z 12 und 13 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(5) (Verfassungsbestimmung) § 11b Abs. 2 Z 2, § 11c Abs. 5 Z 2 und § 11f Abs. 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten