§ 5 Oö. SF 1998

Oö. Sozialhilfeverbände-Funktionsgebührenverordnung 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.06.2017 bis 31.12.9999
Die sich nach dieser Verordnung im Einzelfall ergebenden Auszahlungsbeträge sind jeweils auf volle Schillingbeträge aufzurunden.

Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 55/2017)

Stand vor dem 27.06.2017

In Kraft vom 01.01.1999 bis 27.06.2017
Die sich nach dieser Verordnung im Einzelfall ergebenden Auszahlungsbeträge sind jeweils auf volle Schillingbeträge aufzurunden.

Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 55/2017)

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