Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Tätigkeit der Wahlkommission endet im Zeitpunkt des ersten Zusammentrittes der an ihre Stelle tretenden neubestellten Wahlkommission.
(3) Beschlüsse der Wahlkommission werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Die Wahlkommission ist bei Anwesenheit der oder des Vorsitzenden und zweier Mitglieder (Ersatzmitglieder) beschlussfähig.
(2) Die Tätigkeit der Wahlkommission endet im Zeitpunkt des ersten Zusammentrittes der an ihre Stelle tretenden neubestellten Wahlkommission.
(3) Beschlüsse der Wahlkommission werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. Die Wahlkommission ist bei Anwesenheit der oder des Vorsitzenden und zweier Mitglieder (Ersatzmitglieder) beschlussfähig.