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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die auf mehreren Wahlvorschlägen enthalten sind, oder Wahlberechtigte, die mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet haben, sind von der Wahlkommission zur Erklärung aufzufordern, für welchen Wahlvorschlag sie sich entscheiden. Unterbleibt eine solche Erklärung, wird der Name in allen Wahlvorschlägen gestrichen.
(3) Wurde nur ein Wahlvorschlag eingebracht, so gelten die auf diesem Wahlvorschlag aufscheinenden Bewerberinnen und Bewerber als Delegierte (Ersatzpersonen) gewählt.
(2) Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die auf mehreren Wahlvorschlägen enthalten sind, oder Wahlberechtigte, die mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet haben, sind von der Wahlkommission zur Erklärung aufzufordern, für welchen Wahlvorschlag sie sich entscheiden. Unterbleibt eine solche Erklärung, wird der Name in allen Wahlvorschlägen gestrichen.
(3) Wurde nur ein Wahlvorschlag eingebracht, so gelten die auf diesem Wahlvorschlag aufscheinenden Bewerberinnen und Bewerber als Delegierte (Ersatzpersonen) gewählt.