Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Verfolgung durch den Ehrensenat steht der Umstand, dass dieselbe Handlung oder Unterlassung auch von einem ordentlichen Gericht oder einer Verwaltungsbehörde zu bestrafen ist, nicht entgegen.
(3) Die Standespflichten werden verletzt, wenn ein Verbandsmitglied
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(2) Der Verfolgung durch den Ehrensenat steht der Umstand, dass dieselbe Handlung oder Unterlassung auch von einem ordentlichen Gericht oder einer Verwaltungsbehörde zu bestrafen ist, nicht entgegen.
(3) Die Standespflichten werden verletzt, wenn ein Verbandsmitglied
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