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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Entscheidung des Ehrensenates hat auf Schuldspruch oder Freispruch zu lauten und im Falle eines Schuldspruches die Strafe festzusetzen.
(3) Eine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung ist den Parteien längstens innerhalb von vier Wochen zuzustellen. Eine Zustellung kann unterbleiben, wenn die Parteien ausdrücklich darauf verzichten.
(2) Die Entscheidung des Ehrensenates hat auf Schuldspruch oder Freispruch zu lauten und im Falle eines Schuldspruches die Strafe festzusetzen.
(3) Eine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung ist den Parteien längstens innerhalb von vier Wochen zuzustellen. Eine Zustellung kann unterbleiben, wenn die Parteien ausdrücklich darauf verzichten.