Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung (B-GeOA) Fundstelle (weggefallen)

Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2023 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. April 2016, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (B-GeOA)
StF: LGBl. Nr. 36/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30 Fundstelle seit 30.09.2023 weggefallen. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008, sowie des Art. 72 Abs. 2 L-VG, LGBl. Nr. 42/1981, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 64/2014, wird mit Zustimmung der Burgenländischen Landesregierung und, soweit hiebei die Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

Stand vor dem 30.09.2023

In Kraft vom 01.07.2016 bis 30.09.2023
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. April 2016, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (B-GeOA)
StF: LGBl. Nr. 36/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30 Fundstelle seit 30.09.2023 weggefallen. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008, sowie des Art. 72 Abs. 2 L-VG, LGBl. Nr. 42/1981, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 64/2014, wird mit Zustimmung der Burgenländischen Landesregierung und, soweit hiebei die Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

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