§ 12 B-GeOA (weggefallen)

Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2023 bis 31.12.9999
(1) Der Geschäftsgang des Amtes der Landesregierung kann auf Grund eines elektronisch geführten Aktenverarbeitungs- und -verwaltungssystems abgewickelt werden§ 12 B-GeOA seit 30.09.2023 weggefallen.

(2) Für den Kanzleidienst gilt die vom Landesamtsdirektor zu erlassende Büroordnung.

Stand vor dem 30.09.2023

In Kraft vom 01.07.2016 bis 30.09.2023
(1) Der Geschäftsgang des Amtes der Landesregierung kann auf Grund eines elektronisch geführten Aktenverarbeitungs- und -verwaltungssystems abgewickelt werden§ 12 B-GeOA seit 30.09.2023 weggefallen.

(2) Für den Kanzleidienst gilt die vom Landesamtsdirektor zu erlassende Büroordnung.

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