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(2) Mit dem Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 36/2016 tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. September 1969, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOA), LGBl. Nr. 50/1969, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 26/1998, außer Kraft.
(3) Die Änderungen des § 3 Abs. 2, 4, 5 und 6 sowie des § 4 Abs. 1 und 2, § 4a, die Änderungen des § 5 Abs. 2, § 6, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, 3 und 4, sowie des § 10 Abs. 1, 2, 4 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 67/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 36/2016 tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. September 1969, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOA), LGBl. Nr. 50/1969, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 26/1998, außer Kraft.
(3) Die Änderungen des § 3 Abs. 2, 4, 5 und 6 sowie des § 4 Abs. 1 und 2, § 4a, die Änderungen des § 5 Abs. 2, § 6, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, 3 und 4, sowie des § 10 Abs. 1, 2, 4 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 67/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.