§ 27 Bgld. BPMG 2016 (weggefallen)

Burgenländisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2023 bis 31.12.9999
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über das In-Verkehr-Bringen und die Verwendbarkeit von Bauprodukten sowie die Akkreditierung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen im Burgenland (Burgenländisches Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz - § 27 Bgld. BPG), LGBl. Nr. 32/2007, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, außer KraftBPMG 2016 seit 31.10.2023 weggefallen.

(2) Das Inhaltsverzeichnis und die Überschrift des § 21 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, § 2, die Überschrift des 5. Abschnitts, §§ 17, 26 Abs. 1 Z 15 und § 29 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 31.10.2023

In Kraft vom 21.11.2020 bis 31.10.2023
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über das In-Verkehr-Bringen und die Verwendbarkeit von Bauprodukten sowie die Akkreditierung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen im Burgenland (Burgenländisches Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz - § 27 Bgld. BPG), LGBl. Nr. 32/2007, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, außer KraftBPMG 2016 seit 31.10.2023 weggefallen.

(2) Das Inhaltsverzeichnis und die Überschrift des § 21 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis, § 2, die Überschrift des 5. Abschnitts, §§ 17, 26 Abs. 1 Z 15 und § 29 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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