Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Der Beamte erwirbt mit dem Tag des Dienstantrittes Anwartschaft auf Pensionsversorgung für sich und seine Angehörigen, es sei denn, dass er vorher auf die Pensionsversorgung verzichtet hat.
(2) Die Anwartschaft erlischt durch
1. | Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit | |||||||||
2. | Verzicht, | |||||||||
3. | Austritt, | |||||||||
4. | Kündigung, | |||||||||
5. | Entlassung. |
(1) Der Beamte erwirbt mit dem Tag des Dienstantrittes Anwartschaft auf Pensionsversorgung für sich und seine Angehörigen, es sei denn, dass er vorher auf die Pensionsversorgung verzichtet hat.
(2) Die Anwartschaft erlischt durch
1. | Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit | |||||||||
2. | Verzicht, | |||||||||
3. | Austritt, | |||||||||
4. | Kündigung, | |||||||||
5. | Entlassung. |