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Wiederkehrende Leistungen nach dem Burgenländischen Bezügegesetz und Anpassung der wiederkehrenden Leistungen
Wiederkehrende Leistungen nach dem Burgenländischen Bezügegesetz und nach dem Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979 sind - abweichend von den Verweisungsbestimmungen in diesen Gesetzen - im Kalenderjahr 2012 nicht anzupassen.
Wiederkehrende Leistungen nach dem Burgenländischen Bezügegesetz und Anpassung der wiederkehrenden Leistungen
Wiederkehrende Leistungen nach dem Burgenländischen Bezügegesetz und nach dem Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979 sind - abweichend von den Verweisungsbestimmungen in diesen Gesetzen - im Kalenderjahr 2012 nicht anzupassen.