§ 1 Bgld. JagdKAV 2017 (weggefallen)

Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

1.

Jagdkarte

57,40 Euro

2.

Jagdgastkarte für

a)

einen Tag

18,00 Euro

b)

einen Monat

34,90 Euro

3.

Berechtigung zur Beizjagd

91,90 Euro

§ 1 Bgld. JagdKAV 2017 seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.02.2017 bis 31.12.2017
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt:

1.

Jagdkarte

57,40 Euro

2.

Jagdgastkarte für

a)

einen Tag

18,00 Euro

b)

einen Monat

34,90 Euro

3.

Berechtigung zur Beizjagd

91,90 Euro

§ 1 Bgld. JagdKAV 2017 seit 31.12.2017 weggefallen.

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