§ 26r LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
Die §§ 26j § 26r LArbObis 26q sind auch für eine vom Dienstnehmer beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt seit 29.10.2022 weggefallen.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 12.10.1990 bis 29.10.2022
Die §§ 26j § 26r LArbObis 26q sind auch für eine vom Dienstnehmer beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt seit 29.10.2022 weggefallen.

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