§ 48 LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen der §§ 44 § 48 LArbObis 47 gelten sinngemäß für die Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen seit 29.10.2022 weggefallen.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 26.10.1977 bis 29.10.2022
Die Bestimmungen der §§ 44 § 48 LArbObis 47 gelten sinngemäß für die Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen seit 29.10.2022 weggefallen.

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