§ 60 LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
(1) Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen§ 60 LArbO seit 29.10.2022 weggefallen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf

1.

innerhalb des Schichtturnusses oder

2.

bei Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß § 56a innerhalb des Durchrechnungszeitraums

im Durchschnitt die nach § 56 Abs. 2 zulässige Dauer nicht überschreiten.

(2) Der Kollektivvertrag kann für Betriebe gemäß § 5 Abs. 4 eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zulassen.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 28.01.2009 bis 29.10.2022
(1) Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen§ 60 LArbO seit 29.10.2022 weggefallen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf

1.

innerhalb des Schichtturnusses oder

2.

bei Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß § 56a innerhalb des Durchrechnungszeitraums

im Durchschnitt die nach § 56 Abs. 2 zulässige Dauer nicht überschreiten.

(2) Der Kollektivvertrag kann für Betriebe gemäß § 5 Abs. 4 eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zulassen.

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