§ 63 LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
Dem Dienstnehmer sind während der Arbeitszeit für die Einnahme der Mahlzeiten angemessene Arbeitspausen im Gesamtausmaß von mindestens einer Stunde täglich zu gewähren§ 63 LArbO seit 29.10.2022 weggefallen. Die Arbeitspausen werden in die Arbeitszeit nicht eingerechnet.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 26.10.1977 bis 29.10.2022
Dem Dienstnehmer sind während der Arbeitszeit für die Einnahme der Mahlzeiten angemessene Arbeitspausen im Gesamtausmaß von mindestens einer Stunde täglich zu gewähren§ 63 LArbO seit 29.10.2022 weggefallen. Die Arbeitspausen werden in die Arbeitszeit nicht eingerechnet.

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