§ 105n LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
Die §§ 105f § 105n LArbObis 105m sind auch für eine von der Dienstnehmerin beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt seit 29.10.2022 weggefallen.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 17.06.2006 bis 29.10.2022
Die §§ 105f § 105n LArbObis 105m sind auch für eine von der Dienstnehmerin beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt seit 29.10.2022 weggefallen.

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