Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Besteht kein Betriebsrat(Betriebsausschuß) oder ist er vorübergehend funktionsfähig, so sind zur Einberufung berechtigt:
|
| |||||||||
|
|
(3) Die Einberufung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt-) versammlung hat unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.
(2) Besteht kein Betriebsrat(Betriebsausschuß) oder ist er vorübergehend funktionsfähig, so sind zur Einberufung berechtigt:
|
| |||||||||
|
|
(3) Die Einberufung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt-) versammlung hat unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.