§ 232s LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
Die Kommission hat ihre Gutachten sowie rechtskräftigen Urteile, die Verletzungen des Gleichbehandlungsgebotes feststellen, im Landesamtsblatt für das Burgenland zu veröffentlichen§ 232s LArbO seit 29.10.2022 weggefallen. Ebenso ist die Nichtbeachtung einer Aufforderung gemäß § 232g Abs. 3 durch die Dienstgeberin oder den Dienstgeber im Landesamtsblatt zu veröffentlichen.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 17.06.2006 bis 29.10.2022
Die Kommission hat ihre Gutachten sowie rechtskräftigen Urteile, die Verletzungen des Gleichbehandlungsgebotes feststellen, im Landesamtsblatt für das Burgenland zu veröffentlichen§ 232s LArbO seit 29.10.2022 weggefallen. Ebenso ist die Nichtbeachtung einer Aufforderung gemäß § 232g Abs. 3 durch die Dienstgeberin oder den Dienstgeber im Landesamtsblatt zu veröffentlichen.

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