§ 232t LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
Die Dienstgeberinnen und Dienstgeber und alle Beschäftigten der betroffenen Betriebe haben der Gleichbehandlungskommission die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen§ 232t LArbO seit 29.10.2022 weggefallen.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 17.06.2006 bis 29.10.2022
Die Dienstgeberinnen und Dienstgeber und alle Beschäftigten der betroffenen Betriebe haben der Gleichbehandlungskommission die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen§ 232t LArbO seit 29.10.2022 weggefallen.

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