§ 284 LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
Bestehende Organe der Dienstnehmerschaft bleiben bis zu dem Zeitpunkt bestehen, in welchem auf Grund dieses Gesetzes neue Organe bestellt sind§ 284 LArbO seit 29.10.2022 weggefallen. Ihre Rechte und Pflichten richten sich bis dahin nach den Bestimmungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gegolten haben.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 15.01.2008 bis 29.10.2022
Bestehende Organe der Dienstnehmerschaft bleiben bis zu dem Zeitpunkt bestehen, in welchem auf Grund dieses Gesetzes neue Organe bestellt sind§ 284 LArbO seit 29.10.2022 weggefallen. Ihre Rechte und Pflichten richten sich bis dahin nach den Bestimmungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gegolten haben.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten