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(2) Die §§ 67 bis 76 treten mit 1. Jänner 1977 in Kraft.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Burgenländische Landarbeitsordnung, LGBl. Nr. 2/1950 i.d.F. der Landesgesetze LGBl. Nr. 6/1959, 15/1961, 19/1962, 4/1965, 4/1969, 8/1971 und 30/1972, soweit sie als landesgesetzliche Vorschriften in Geltung stehen, außer Kraft.
(2) Die §§ 67 bis 76 treten mit 1. Jänner 1977 in Kraft.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Burgenländische Landarbeitsordnung, LGBl. Nr. 2/1950 i.d.F. der Landesgesetze LGBl. Nr. 6/1959, 15/1961, 19/1962, 4/1965, 4/1969, 8/1971 und 30/1972, soweit sie als landesgesetzliche Vorschriften in Geltung stehen, außer Kraft.