§ 288 LArbO (weggefallen)

Burgenländische Landarbeitsordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.10.2022 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 67 § 288 LArbObis 76 mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft seit 29.10.2022 weggefallen.

(2) Die §§ 67 bis 76 treten mit 1. Jänner 1977 in Kraft.

(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Burgenländische Landarbeitsordnung, LGBl. Nr. 2/1950 i.d.F. der Landesgesetze LGBl. Nr. 6/1959, 15/1961, 19/1962, 4/1965, 4/1969, 8/1971 und 30/1972, soweit sie als landesgesetzliche Vorschriften in Geltung stehen, außer Kraft.

Stand vor dem 29.10.2022

In Kraft vom 15.01.2008 bis 29.10.2022
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 67 § 288 LArbObis 76 mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft seit 29.10.2022 weggefallen.

(2) Die §§ 67 bis 76 treten mit 1. Jänner 1977 in Kraft.

(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Burgenländische Landarbeitsordnung, LGBl. Nr. 2/1950 i.d.F. der Landesgesetze LGBl. Nr. 6/1959, 15/1961, 19/1962, 4/1965, 4/1969, 8/1971 und 30/1972, soweit sie als landesgesetzliche Vorschriften in Geltung stehen, außer Kraft.

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