Burgenländische Wein- und Traubenzukaufsverordnung 2017 (Bgld. WT 2017) Fundstelle (weggefallen)

Burgenländische Wein- und Traubenzukaufsverordnung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.03.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Februar 2017 über den Zukauf von Wein oder Trauben auf Grund der Schädigung von Weinbaukulturen durch Elementarereignisse (Burgenländische Wein- und Traubenzukaufsverordnung 2017)

StF: LGBl. Nr. 5/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs (Bgld. 2 des Buschenschankgesetzes, LGBlWT 2017) Fundstelle seit 07.03.2018 weggefallen. Nr. 57/1979, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2016, wird verordnet:

Stand vor dem 07.03.2018

In Kraft vom 07.03.2017 bis 07.03.2018
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Februar 2017 über den Zukauf von Wein oder Trauben auf Grund der Schädigung von Weinbaukulturen durch Elementarereignisse (Burgenländische Wein- und Traubenzukaufsverordnung 2017)

StF: LGBl. Nr. 5/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs (Bgld. 2 des Buschenschankgesetzes, LGBlWT 2017) Fundstelle seit 07.03.2018 weggefallen. Nr. 57/1979, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2016, wird verordnet:

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