§ 1 Bgld. WT 2017 (weggefallen)

Burgenländische Wein- und Traubenzukaufsverordnung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.03.2018 bis 31.12.9999
Auf Grund des durch Frost und Hagel eingetretenen Schadens an Weinbaukulturen, der schwere Zerstörungen an der Substanz hervorgerufen hat und über den Kreis einzelner Schadensfälle hinausgeht, dürfen im gesamten Burgenland Ausschankberechtigte höchstens 1 500 l Wein oder 2 000 kg Trauben pro Hektar bewirtschafteter Betriebsfläche (Weinbau) bis zum 31§ 1 Bgld. JuliWT 2017 zukaufenseit 07.03.2018 weggefallen.

Stand vor dem 07.03.2018

In Kraft vom 07.03.2017 bis 07.03.2018
Auf Grund des durch Frost und Hagel eingetretenen Schadens an Weinbaukulturen, der schwere Zerstörungen an der Substanz hervorgerufen hat und über den Kreis einzelner Schadensfälle hinausgeht, dürfen im gesamten Burgenland Ausschankberechtigte höchstens 1 500 l Wein oder 2 000 kg Trauben pro Hektar bewirtschafteter Betriebsfläche (Weinbau) bis zum 31§ 1 Bgld. JuliWT 2017 zukaufenseit 07.03.2018 weggefallen.

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