Burgenländische Verordnung elektromagnetische Felder in der Land- und Forstwirtschaft (Bgld. VEMF LFW) Fundstelle (weggefallen)

Burgenländische Verordnung elektromagnetische Felder in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2024 bis 31.12.9999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2017 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Burgenländische Verordnung elektromagnetische Felder in der Land- und Forstwirtschaft - (Bgld. VEMF LFW) erlassen wird

StF: LGBl. Nr. 18/2017 [CELEX NrFundstelle seit 01.06.2024 weggefallen. 32013L0035]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94g der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37/1977, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2017, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte

§ 4

Bewertungen, Berechnungen und Messungen

§ 5

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen

§ 6

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 7

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 8

Inhalt des Maßnahmenprogramms

§ 9

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung

§ 10

Umsetzungshinweis

§ 11

Inkrafttreten

Stand vor dem 01.06.2024

In Kraft vom 07.04.2017 bis 01.06.2024
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2017 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Burgenländische Verordnung elektromagnetische Felder in der Land- und Forstwirtschaft - (Bgld. VEMF LFW) erlassen wird

StF: LGBl. Nr. 18/2017 [CELEX NrFundstelle seit 01.06.2024 weggefallen. 32013L0035]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94g der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37/1977, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2017, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte

§ 4

Bewertungen, Berechnungen und Messungen

§ 5

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen

§ 6

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 7

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 8

Inhalt des Maßnahmenprogramms

§ 9

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung

§ 10

Umsetzungshinweis

§ 11

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