Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Verordnung umfasst nicht die vermuteten Langzeitwirkungen bei Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, sondern ausschließlich alle bekannten direkten biophysikalischen Wirkungen und indirekten Auswirkungen, die durch elektromagnetische Felder hervorgerufen werden§ 1 Bgld.
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(2) Die Verordnung umfasst nicht die vermuteten Langzeitwirkungen bei Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, sondern ausschließlich alle bekannten direkten biophysikalischen Wirkungen und indirekten Auswirkungen, die durch elektromagnetische Felder hervorgerufen werden§ 1 Bgld.