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Legende:
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(2) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt
in der Entlohnungsgruppe | Entlohnungsstufe | Euro |
p1 bis p5, e, d, c, b |
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a | 1 bis 7 (2. Jahr 6. Monat) | |
a | ab 7 (2. Jahr 7. Monat) |
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(2) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt
in der Entlohnungsgruppe | Entlohnungsstufe | Euro |
p1 bis p5, e, d, c, b |
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a | 1 bis 7 (2. Jahr 6. Monat) | |
a | ab 7 (2. Jahr 7. Monat) |
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